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ÄNDERUNGEN IM NICHT RÜCKZAHLBAREN FÖRDERUNGSSYSTEM

2019-11-05 15:05

Günstige und wesentliche Änderungen wurden von der Regierung im "individuellen Förderungssystem" ab 1. Oktober 2019 definiert - gemäß der Verordnung 227/2019. (IX. 26.) über die Veränderung der Verordnung 210/2014. (VIII. 27.) in Bezug auf die Anwendung des Richtziels für die Anreize der Investition.
Das bisherig geltende Förderungssystem der Investitionen zielte primär darauf ab, die Verbesserung des Beschäftigungsniveaus zu erhöhen. Aufgrund der vorliegenden Änderung kann die EKD-Förderung nun künftig auch für gerätegestützte Investitionen, Investitionen in Bezug auf Errichtung und/oder Erweiterung von regionalen Dienstleistungszenten, beziehungsweise für die Durchführung der F-E Projekten verwendet werden.
Bei gerätegestützten Investitionen - abhängig von dem Investitionsstandort - kann die EKD-Förderung bei Durchführung von Investitionen in Höhe von mindestens 5 oder 10 Millionen Euro beantragt werden. 
Für Investoren, die zur Errichtung und Erweiterung von Dienstleistungszenten, beziehungsweise zur Durchführung von F-E Projekten die EKD-Förderung in Anspruch nehmen, werden die förderungsbezogene Bedingungen in der Zukunft nicht geändert. 

Quelle: hipa.hu

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